Landratsamt schränkt Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern ein
Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern einschränkt. Damit sollen diese Ökosysteme geschützt werden. Die Regelung gilt ab Freitag, 14. Juli, und bis mindestens Freitag, 18. August. Anlass für die Entscheidung war die anhaltende Trockenheit, die verbreitet zu Niedrigwasser in Seen, Flüssen und Bächen gesorgt hat. Zudem ist auch mittelfristig keine grundlegende Änderung der Witterungsverhältnisse zu erwarten.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis mit Ausnahme einiger abflussstärkerer Gewässer bzw. Fließstrecken dieser Gewässer. Ausgenommen sind der Main, die Tauber, der Aalbach (von der Mündung in den Main bei Bettingen bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern), der Welzbach (von der Mündung in die Tauber bei Werbach bis Ortseingang Werbachhausen), der Brehmbach (von der Mündung in die Tauber bei Tauberbischofsheim bis Ortsausgang Königheim), der Grünbach (von der Mündung in die Tauber bei Gerlachsheim bis Ortseingang Grünsfeldhausen), der Wittigbach (von der Mündung in den Grünbach in Grünsfeld bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern), die Umpfer (von der Mündung in die Tauber bei Königshofen bis Ortseingang Boxberg), der Wachbach (von der Mündung in die Tauber bei Bad Mergentheim bis Ortsausgang Neunkirchen) sowie der Vorbach (von der Mündung in die Tauber bei Weikersheim bis Ortsausgang Niederstetten).
Das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen zum Zwecke der Bewässerung und zum Tränken von Vieh muss laut dem Landratsamt möglicherweise auch über den 18. August hinaus untersagt werden, wenn die Trockenheit fortdauert. Auch könne es notwendig werden, die räumliche Geltung auf zusätzliche, bisher ausgenommene Gewässer zu erweitern. Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne oder Eimer) sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer.
Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau müssen auf 50 Prozent der erlaubten Wassermenge reduziert werden, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind entsprechend der Konkretisierungen der Allgemeinverfügung untersagt.
Zur Notwendigkeit der Allgemeinverfügung verweist das Landratsamt darauf, dass im Main-Tauber-Kreis aufgrund ausbleibender Niederschläge bereits in der vergangenen Woche der mittlere Niedrigwasserstand an den Pegeln abflussstärkerer Zuflüsse der Tauber in Sachsenflur (Umpfer) und Grünsfeld (Wittigbach) erreicht bzw. unterschritten wurde. Viele kleinere Gewässer im Landkreis weisen nach Prüfung durch das Umweltschutzamt bereits längere Zeit einen niedrigen Wasserstand auf.
Der Juni 2023 war nach den Daten des Deutschen Wetterdienstes der trockenste Juni in Baden-Württemberg seit dem Beginn regelmäßiger Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Bereits seit Mitte Mai bis aktuell sind die Niederschlagsmengen deutlich unterdurchschnittlich. So fielen im Mai im Landesmittel nur rund 60 Millimeter Niederschlag, dies sind rund 37 Prozent weniger als im Mai üblich. Im Verlauf des Junis fielen im Landesmittel mit rund 37 Millimeter Niederschlag circa 65 Prozent weniger als üblich (Vergleichszeitraum jeweils 1961 bis 1990).
Infolgedessen hat sich in zahlreichen Gewässern des Landes Niedrigwasser entwickelt. Zum Stand 10. Juli lagen an rund 57 Prozent der Kennwertpegel in Baden-Württemberg die Wasserstände unterhalb des niedrigsten Wasserstandes in einem durchschnittlichen Jahr, das heißt unter dem Niedrigwasserkennwert „mittleres Niedrigwasser“ (MNW). Ähnlich wie im vergangenen Jahr bildet sich somit relativ früh eine Niedrigwasserlage aus. Dies betrifft derzeit insbesondere kleinere bis mittelgroße Fließgewässer in vielen Regionen des Landes.
Erst nach andauernden Niederschlägen kann damit gerechnet werden, dass sich die Situation verbessert. Kurze starke Niederschläge, wie sie bei einem Gewitterregen auftreten, führen nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses in den Gewässern.
Die öffentliche Bekanntmachung kann unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abgerufen werden. Für weitere Informationen steht das Umweltschutzamt im Landratsamt unter der Telefonnummer 09341/82-5775 zur Verfügung.
Der Hachteler Bach im gleichnamigen Stadtteil von Bad Mergentheim: In Flüssen und Bächen wird aktuell das Wasser knapp, das Landratsamt schränkt deshalb die Entnahme per Allgemeinverfügung ein. Foto: Landratsamt Main-Tauber-Kreis / Markus Moll