Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Bauplatz in Assamstadt?
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich mit dem Wohnen in unserer Gemeinde beschäftigen und sich eventuell für einen Bauplatz in Assamstadt interessieren. Bei uns finden sie eine Auswahl interessanter Bauplätze und Wohnungen, die schönes Wohnen in einer tollen Lage ermöglichen!
Bauplätze
Bei Interesse oder Fragen können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung Assamstadt Hauptamt wenden.
Tel. 06294 4202-60
Bebauungspläne
Über das Geoportal des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis können alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei topographische Karten, Luftbilder und Kartendarstellungen zu vielen interessanten Themen abrufen und auch ausdrucken.
So stehen zum Beispiel Darstellungen der Rad- und Wanderwege, der Natur- und Landschaftsschutzgebiete oder der Standorte von Alten- und Pflegeheimen zur Verfügung.
Weiter können die Bürgerinnen und Bürger sich bis auf einzelne Ortschaften und Grundstücke zoomen und sogar Strecken oder Flächen graphisch ermitteln.
Zum Geoportal des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis
Rechtskräftige Bebauungspläne:
Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren:
Landessanierungsprogramm
Landessanierungsprogramm "Ortskern II"
2013 bewarb sich die Gemeinde Assamstadt, im Anschluss an das vorhergehende Landessanierungsprogramm "Ortskern I", das von 2004 bis 2012 bzw. 2013 lief, mit einem Bereich der Ortsmitte beim Programm der städtebaulichen Erneuerung. Im April 2014 wurde die Gemeinde Assamstadt wiederholt mit Erfolg in das Landessanierungsprogramm aufgenommen, so dass Fördermittel für private und kommunale Baumaßnahmen beantragt werden können. Der Projektzeitraum erstreckt sich diesmal von 2014 bis 2022. Die Fördermittel können nur solange abgerufen werden, bis das vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vorgegebene Fördervolumen aufgebraucht ist.
Der Gemeinderat der Gemeinde Assamstadt hat am 18.05.2015, die Förderkulisse sowie die Förderrichtlinien beschlossen. Für die Maßnahme "Ortskern II" erhält die Gemeinde Assamstadt 500.000 € aus dem Landessanierungsprogramm. 333.333 € muss die Kommune selbst beisteuern, so dass letztendlich 833.333 € zur Verfügung stehen. Der Mindestförderbetrag wurde dabei mit 5.000 € festgelegt, denn eine Modernisierung sollte so umfangreich sein, dass das Ziel, modernen Wohnraum zu erlangen, auch umgesetzt werden kann.
Grundlage der Förderung bildet die StBauFR vom 23.09.2013. Zur Beurteilung der Förderfähigkeit und zur Berechnung der Zuschusshöhe sind vom Bauherrn folgende Unterlagen einzureichen:
Maßnahmebeschreibung:
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Fachmännische Kostenschätzung z.B. durch Kostenangebote von Fachhandwerkern
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Berechnung von Wohn-/Gewerbeflächen im Gebäude nach DIN
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Bei Veränderung von Bauteilen, welche von außen sichtbar sind, ein Plan über die künftige Gebäudeansicht
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Bei umfassenden bzw. komplexen Maßnahmen die Vorlage eines Modernisierungsgutachten durch einen Architekten mit detailierter Kostenschätzung (ersetzt oben Punkt 1 bis 3)
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Ggf. Anträge/Bewilligungen aus anderen Förderprogrammen insbesondere Denkmalschutz
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Die Einhaltung aller Durchführungs-/Gestaltungsauflagen des Denkmalamtes und/oder der Gemeinde Assamstadt
Zuschussgrundlage für die Förderhöhe bilden die zuwendungsfähigen Kosten nach StBauFR. Die Auszahlung der Fördermitteln erfolgt immer in Form von Abschlagszahlungen nach Baufortschritt.
Weitere Informationen erhalten Sie von Sanierungsträger, der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Ludwigsburg, Herr Schaal Telefon: 07141 149-290 oder von der Gemeindeverwaltung Assamstadt, Herr Teufel Telefon: 06294/4202-50.
LEADER-Förderprogramm
"Liaison entre action de développement de l'économie rurale"
LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Die Förderung von Projektmaßnahmen ist nur in abgegrenzten LEADER-Aktionsgebieten bzw. Förderkulisse möglich, die zu Beginn der Förderperiode festgelegt wurden. Jedem Aktionsgebiet steht eine LEADER-Aktionsgruppe vor, die sich aus verschiedenen Wirtschafts- und Sozialpartnern und aus Vertretern der Kommunen zusammensetzt und die wiederum für die Umsetzung der LEADER-Strategie verantwortlich ist.
Im Mittelpunkt der LEADER-Förderung stehen Vorhaben, die die regionale Wirtschaft stärken, Arbeitsplätze im ländlichen Raum erhalten und schaffen, den Tourismus in der Region fördern und zur Erhaltung und Inwertsetzung des ländlichen Erbes beitragen. LEADER zeichnet sich insbesondere durch den sogenannten "Bottom-Up-Ansatz" aus, d.h. die Bevölkerung vor Ort liefert Ideen und entscheidet in den Aktionsgruppen über die Förderung einzelner Projekte. Die Stärken einer Region können so optimal genutzt und weiter ausgebaut werden.
Für die Förderperiode 2014-2020 wurden 18 Aktionsgebiete aufgenommen, darunter waren Badisch-Franken sowie Hohenlohe-Tauber. Folgende Städte und Gemeinden der LEADER-Region/Kulisse Hohenlohe-Tauber sind aus dem
Hohenlohekreis:
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Dörzbach
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Ingelfingen
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Krautheim
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Mulfingen
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Kupferzell
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Waldenburg
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Schöntal
Main-Tauber-Kreis:
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Assamstadt
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Boxberg
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Creglingen
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Igersheim
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Markelsheim (Bad Mergentheim)
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Niederstetten
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Weikersheim
Landkreis Schwäbisch Hall:
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Blaufelden
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Braunsbach
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Gerabronn
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Kirchberg/Jagst
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Langenburg
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Obersteinach (Ilshofen)
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Rot am See
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Satteldorf
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Schrozberg
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Untermünkheim
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Wolpertshausen
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Wallhausen
Die Umsetzung des europäischen Förderprogramms LEADER 2014-2020 erfolgt nach genauen Vorgaben der Europäischen Union (EU) und des Landes Baden-Württemberg. Erstmalig im Land sind sogenannte Regionalentwicklungsvereine für den Ablauf des LEADER-Programms auf regionaler Ebene verantwortlich. Im Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber, welches zu den 18 ausgewählten Aktionsgebieten des Landes gehört, wurde hierfür eigens der Verein Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. (i. G.) gegründet.
Entscheidungsgremium im Verein Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e. V. (i. G.) ist zukünftig der sogenannte Auswahlausschuss. Dieser besteht aus 24 regionalen Vertretern, davon mehrheitlich Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Vertreter aus der Zivilgesellschaft. Mitglied im Auswahlausschuss sind auch öffentliche Vertreter. Ein entsprechender Frauenanteil in diesem Gremium ist Vorgabe im Verfahren. Der Auswahlausschuss wird zukünftig darüber entscheiden, welche Projekte im Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber mit Geldern der EU und des Landes Baden-Württemberg gefördert werden sollen. Außerdem ist der Auswahlausschuss für die Umsetzung der Strategie und der Ziele des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) verantwortlich. Potentielle Antragsteller aus dem Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber müssen soge-nannte Projektaufrufe beachten. Die Projektaufrufe werden vom Auswahlausschuss beschlossen und auf der Homepage des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. (i. G.) für Jedermann zugänglich veröffentlicht. In dem Projektaufruf sind alle wichtigen Informationen für potentielle Antragsteller aus dem Aktionsgebiet enthalten. Die Veröffentlichung des Projektaufrufes ist dann das Startsignal für Projektinteressierte, die einen Förderantrag einreichen wollen.
LEADER bietet sowohl den 26 Städten und Gemeinden innerhalb des Aktionsgebietes als auch privaten und privat-gewerblichen Antragstellern die Möglichkeit, einen Förderantrag einzureichen. Auch Vereine können Antragsteller in LEADER sein. Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) Hohenlohe-Tauber bietet vier Themenbereiche an, in denen Projekte umgesetzt werden können. Projektanträge sind möglich in den Themenfeldern Tourismus, Kunst und Kultur, Grundversorgung, Demographie, Innenentwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Naturschutz und Landschaftspflege sowie innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum.
Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um LEADER im Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber ist das Regionalmanagement (Herr Schultes oder Herr Schmidt), dieses hat seine Geschäftsstelle im Herrenhaus in Mulfingen-Buchenbach.
Verein Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e. V. (i. G.)
Langenburger Str. 10
74673 Mulfingen-Buchenbach
Tel. 07938 66893-91 oder 07938 66893-92
Fax 07938 66893-93
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Weitere Informationen unter: www.leader-hohenlohe-tauber.eu
Teilflächennutzungsplans Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
0.1_Bekanntmachung_Genehmigung.pdf
1.0_Zusammenfassende_Erklärung.pdf
2.0_Begründung_mit_integriertem_Umweltbericht.pdf
3.0_Zusammenfassung_Standortanalyse.pdf481.3 kB
3.2_Detailkarte_Umweltbelange.pdf845.97 kB
3.3_Detailkarte_Versorgung_Infrastruktur_Militär.pdf865.22 kB
3.4_Ergebniskarte_Harte_Tabukriterien.pdf3.19 MB
3.5_Ergebniskarte_Weiche_Tabukriterien.pdf3.18 MB
3.7_Ergebniskarte_Rückstellkriterien_Windatlas_2019.pdf4.2 MB
3.8_Vergleich_Windgeschwindigkeiten_Windatlas_2011_und_2019.pdf4.87 MB
3.9_Ergebniskarte_Flächenvergleich_Windatlas_2011_und_2019.pdf3.1 MB
3.10_Ausschnitte_Flächenvergleich_Windatlas_2011und_2019.pdf2.43 MB
4.0_Bericht_Artenschutz_Zone_1.pdf8.07 MB
4.1_Horstkartierung_Zone_1.pdf2.44 MB
4.2_Flugbeobachtungen_Zone_1.pdf4.15 MB
5.0_Bericht_Artenschutz_Zone_3.pdf6.35 MB
5.1_Horstkartierung_Zone_3.pdf2.58 MB
5.2_Flugbeobachtungen_Zone_3.pdf880.35 kB
6.0_Bericht_Artenschutz_Flächen_Althausen.pdf8.14 MB
6.1_Horstkartierung_Althausen_Karte_1.pdf575.42 kB
6.2_Horstkartierung_Althausen_Karte_2.pdf527.92 kB
6.2_Horstkartierung_Althausen_Karte_2.pdf527.92 kB
6.4_Horstkartierung_Althausen_Karte_4.pdf501.17 kB
Kontakt
Gemeinsam Gutachterausschusses Main-Tauber-Süd
Bahnhofplatz 1
97980 Bad Mergentheim
Tel. 07931/57-6001 oder 57-6625
oder
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