Wichtige Information zur Grundsteuer 2025
In den letzten Tagen wurden bzw. in den nächsten Tagen werden die Grundsteuerbescheide 2025 zugestellt. Bitte beachten Sie das beigefügte Infoblatt Grundsteuerreform beim Grundsteuerbescheid 2025.
Allgemeines
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Gültigkeit der zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide der Gemeinde Assamstadt endet kraft Gesetzes automatisch zum 31. Dezember 2024.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle ein neuer Grundsteuerbescheid durch das Sachgebiet Steuern und Abgaben an Sie versandt.
Fälligkeiten und Lastschriftmandate
Bitte beachten Sie Fälligkeiten für die Vorauszahlungen für das Jahr 2025 zu den Stichtagen
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Falls Sie nicht am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnehmen, müssen Sie sich die Vorauszahlungstermine 2025 vormerken, da hierfür keine weiteren Rechnungen erstellt werden.
Bei Abbuchern (SEPA-Lastschriftmandat) ist auf dem Bescheid das Lastschriftmandat mit der Bankverbindung angedruckt.
Zuständigkeit Finanzamt
Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden - auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.
Zuständigkeit Gemeinde
Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wird durch die Gemeinde festgelegt.
Die im Gemeinderat beschlossenen Hebesätze wurden im Amtsblatt vom 18.10.2024 öffentlich bekanntgegeben. Bei Fragen zum Hebesatz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer dürfen Sie sich gerne jederzeit an Herrn Adrian Teufel, Telefon 06294/4202-50, wenden.
Gemeindekasse
Berechnung der neuen Grundsteuer ab 01.01.2025
Grundsteuer B: (bebaute und unbebaute Grundstücke, sofern nicht land- und fortwirtschaftlich zugeordnet)
(Quelle: Gemeindetag Baden-Württemberg)