Bodenrichtwerte der Gemeinde Assamstadt

Wechsel der Zuständigkeit ab 01.01.2021

Der gemeinsame Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd ist zuständig für die Erfüllung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB (Wertermittlung) für das Gebiet der Stadt Bad Mergentheim und der nachfolgenden Städte und Gemeinden:

  • Ahorn
  • Assamstadt
  • Boxberg
  • Creglingen
  • Grünsfeld
  • Lauda-Königshofen
  • Niederstetten
  • Weikersheim

 

Aktuelle Informationen sind unter folgende Adresse zu finden:

https://www.bad-mergentheim.de/de/bauenundwohnen/gutachterausschuss/bodenrichtwertkarten-id_3049/

Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim Gemeinsamen Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd bzw. bei der Geschäftsstelle des gemeinsam Gutachterausschusses Main-Tauber-Süd, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim, Tel. 07931/57-6020 oder 07931/57-6021 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstigen Anlagen.

Bei bebauten Grundstücken ist der Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwert hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (z. B. hinsichtlich des Erschließungszustandes, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustandes, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, extreme Hanglange, Baugrundprobleme, schlechter Grundstückszuschnitt, Überschwemmungsgefahr, Hochwassergefahrenkarte, Altlasten, Schutzgebiete usw.) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen.
Des Weiteren können besondere Einflüsse (wie z. B. Überschwemmungsgebiete/Hochwassergefahrenkarte, Baugrundprobleme, Altlasten, Aussichtslage, Hanglage usw.) bei den Bodenrichtwerten nicht berücksichtigt werden und können dementsprechend die Bodenpreise stark verändern.

 

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