Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Assamstadt mbH soll die Entwicklung der Gemeinde festigen und flexibel voran bringen.
Das kann eine Behördenstruktur nicht immer leisten. Deshalb hat die Gemeinde Assamstadt im Jahr 2017 eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft gegründet.
Tätigkeit:
(1) Die Durchführung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung, insbesondere durch die Förderung des örtlichen Gewerbes, die Förderung von Gewerbeansiedlungen und Gewerbeumsiedlungen sowie die Erschließung regenerativer Energiequellen im Rahmen des § 102 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO). Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck Grundstücke und Immobilien erwerben, veräußern, anpachten, verpachten, Gewerbegebäude errichten und vermarkten sowie die hierfür notwendigen Erschließungsmaßnahmen durchführen. Die Gesellschaft hat den öffentlichen Zweck nachhaltig zu erfüllen.
(2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen in jeder Form beteiligen.
(3) Bei diesen Tätigkeiten sind Maßstab des Handelns der Gesellschaft vor allem die Vorschriften der §§ 102 ff. GemO.
(4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten, ferner Interessensgemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten, sofern sich diese Betätigungen auf das Gebiet der Gemeinde Assamstadt beschränken.