Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Assamstadt ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Assamstadt: www.assamstadt.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- Barrierefreie PDF-Dateien
Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Gebärdensprache
Leider bietet unsere Webseite derzeit noch keine Informationen in Gebärdensprache an. Wir arbeiten jedoch intensiv daran, diesen Service in naher Zukunft bereitzustellen, um sicherzustellen, dass unsere Inhalte für alle Nutzer*innen, einschließlich gehörloser und schwerhöriger Personen, vollständig zugänglich sind.
- Die verwendete Programmiersprache HTML wird teilweise nicht korrekt eingesetzt.
Die Darstellung eines fehlerfreien Programmcodes der Websiete (sogenannter Quellcode) ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Daher wurden die Quellcodes nicht von allen Fehlern befreit.
- Der Veranstaltungskalender ist keine HTML-Tabelle sondern wurde mit Containern (div-Elementen) konstruiert.
Blinde Nutzer können HTML-Tabellen deutlich einfacher wahrnehmen. Der zu betreibende Zeit- und Kostenaufwand, den generierten Inhalt der Veranstaltungs-Komponente in HTML-Tabellen auszugeben, steht allerdings in keinem Verhältnis.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Barrierefreie PDF-Dateien
Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.02.2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.10.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Gemeinde Assamstadt
Bobstadter Straße 1
97959 Assamstadt
E-Mail: post@assamstadt.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 06294 4202-0 erreichen.
Gerne können Sie zur Meldung jeglicher Fehler auch einfach dieses Formular verwenden. Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über das Kontaktformular in Ziffer 4 darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.