Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim (Bad Mergentheim – Igersheim – Assamstadt) hat am 13.07.2020 den Entwurf des Teilflächennutzungsplans „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ von der Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim, vom 27.06.2019 gebilligt, die Begründung zum Flächennutzungsplanentwurf mit integriertem Umweltbericht, Stand 27.06.2019 / 03.03.2020 anerkannt und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung beschlossen.
Bauleitplan-Auslegungen der Stadt Bad Mergentheim
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel des Teilflächennutzungsplanes ist es, Potenzialflächen für die Bündelung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zu ermitteln, geeignete Konzentrationszonen festzulegen und damit gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB den Ausschluss anderer Flächen für die Windkraftnutzung zu begründen. Diese Ausschlusswirkung erfasst nur raumbedeutsame Anlagen über 50 m Gesamthöhe, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.Räumlicher Geltungsbereich / Inhalt des Planentwurfs
Der räumliche Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim. Der Entwurf des Teilflächennutzungsplans vom 27.06.2019 besteht aus den Blättern „Igersheim“ und „Bad Mergentheim“ im Maßstab 1:15.000.Als Konzentrationszone für Windkraftanlagen über 50 m Gesamthöhe wird der Nordteil der westlich von Althausen ermittelten Potenzialfläche Nr. 2 mit einer Fläche von ca. 61 ha ausgewiesen. Die Konzentrationszone liegt auf den Gemarkungen Althausen und Dainbach.
Die Nabenhöhe der Windkraftanlagen wird auf max. 150 m über Grund begrenzt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Teilflächennutzungsplans „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“, Planzeichnung vom 27.06.2019 und die Begründung mit integriertem Umweltbericht, Stand 27.06.2019 / 03.03.2020 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 18. August 2020 bis 02. Oktober 2020
auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim, Sachgebiet Stadtplanung und Hochbau, Bahnhofplatz 1, im Flur des 3. Obergeschosses während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Zusätzlich werden die Unterlagen innerhalb des genannten Zeitraums auch auf den Bürgermeisterämtern
Igersheim, Möhlerplatz 9, im Rathausfoyer und
Assamstadt, Bobstadter Str. 1, Zi. Nr. 14 ausgelegt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die formelle öffentliche Auslegung nur auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim erfolgt.Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen.Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Begründung mit Umweltbericht, Standortanalyse für Windkraftanlagen
mit Informationen zu den Auswirkungen in Bezug auf die folgenden Schutzgüter:
- Mensch (Arbeiten / Wohnen / Gesundheit / Erholung): Immissionen durch Geräusche und visuelle Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der gewählten Siedlungsabstände;
- Boden / Fläche / Wasser: Auswirkungen durch Bau und Betrieb, Hinweise auf Fließgewässer und Wasserschutzgebiete;
- Arten und Lebensräume (Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt):
Hinweise zu Biotopen und Schutzgebieten;
Fledermäuse (Nachweis von mindestens 10 Arten): Hinweise auf mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren; Kollisionsgefährdete Vogelarten: Hinweise zu Fischadler, Graureiher, Kormoran, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Wespenbussard. Hinweise zu Vermeidungsmaßnahmen für den Rotmilan und für Boden-, Baum- und Gebüschbrüter.
Reptilien, Käfer, Tag- und Nachtfalter, Haselmaus: Hinweise zu Untersuchungen und Vermeidungsmaßnahmen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. - Klima / Luft: Hinweise auf Auswirkungen durch Bau und Betrieb und auf Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen;
- Landschaftsbild und Erholung: Informationen zu Kriterien der Bewertung des Landschaftsbildes und zu möglichen Beeinträchtigungen.
- Kultur und sonstige Sachgüter: Hinweise zu den Kulturdenkmalen Üttingshof und der abgegangenen Siedlung Deinbuch.
- Zusammenführung der vorhandenen Unterlagen zum Artenschutz mit Nacherhebungen, Konzentrationszone 1 mit der kartographischen Darstellung der Horstkartierungen 2016 und 2017 und der Flugbeobachtungen kollisionsgefährdeter Vogelarten (FABION GbR 21.12.2017):
Informationen zum Vorkommen und möglichen Gefährdung von Fledermausarten und weiteren Arten des Anhang IV FFH-RL sowie möglichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Informationen zum Vorkommen und möglichen Gefährdung von kollisionsgefährdeten Vogelarten (signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko von Rotmilan, Wespenbussard und Uhu).
Hinweise zu störungsempfindlichen Vogelarten (potenziell Waldschnepfe) sowie zu Brutvögeln, Zug- und Rastvögeln.
- Zusammenführung der vorhandenen Unterlagen zum Artenschutz mit Nacherhebungen, Konzentrationszone 3 mit der kartographischen Darstellung der Horstkartierungen 2016 und 2017 und der Flugbeobachtungen kollisionsgefährdeter Vogelarten (FABION GbR 21.12.2017):
Informationen zum Vorkommen und möglichen Gefährdung von Fledermausarten und weiteren Arten des Anhang IV FFH-RL sowie möglichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Informationen zum Vorkommen und möglichen Gefährdung von kollisionsgefährdeten Vogelarten (signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko von Rotmilan, Wespenbussard und Uhu).
Hinweise zu störungsempfindlichen Vogelarten (potenziell Waldschnepfe) sowie zu Brutvögeln, Zug- und Rastvögeln.
- Zusammenführung der vorhandenen Unterlagen zum Artenschutz mit Nacherhebungen für die nördliche Restfläche der Konzentrationszone 2 und die Potenzialflächen im Regionalen Grünzug südlich und südöstlich von Althausen mit der kartographischen Darstellung der Horstkartierung 2017 (FABION GbR 12.12.2018):
Informationen zum Vorkommen und möglichen Gefährdung von Fledermausarten und weiteren Arten des Anhang IV FFH-RL sowie möglichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Informationen zum Vorkommen und möglichen Gefährdung von kollisionsgefährdeten Vogelarten (in Teilbereichen sehr hohes und hohes Kollisionsrisiko des Rotmilans und evtl. des Schwarzmilans).
Hinweise zu störungsempfindlichen Vogelarten sowie zu Brutvögeln, Zug- und Rastvögeln.
- Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung betreffen folgende umweltbezogene Themen:
- Artenschutz, vor allem zum Vorkommen von Fledermäusen und kollisionsgefährdeten Vogelarten (Rotmilan, Wespenbussard, Uhu, Schwarzmilan u.a.)
- Geschützte Biotope, Landschaftsschutz und weitere Schutzgebiete
- Regionaler Grünzug, Landschaft, Erholung
- Forstliche Belange sowie Biotopverbund (Wildtierkorridor)
- Archäologische Kulturdenkmale, Kulturdenkmal Üttingshof
- Boden und Geologie
- Wasser- und Gewässerschutz
- Immissionen (Lärm, Infraschall, visuelle Beeinträchtigungen), Gesundheit, Lebensqualität
- Klimaschutz
Aufgrund der Corona-Pandemie kann möglicherweise eine erneute Zugangsbeschränkung zu den Rathäusern notwendig werden. In diesem Fall wird ein jeweils aktueller Hinweis zur Auslegung und zur Einsichtnahme in die Unterlagen an den Eingängen der Rathäuser ausgehängt. Auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I vom 28.05.2020, S. 1041ff) wird hingewiesen.Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei den Bürgermeisterämtern Bad Mergentheim, Assamstadt und Igersheim abgegeben werden oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Teilflächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
0_Bekanntmachung_öffentliche_Auslegung_FNP_Entwurf.pdf228.4 kB
01_Karte_Blatt_Bad_Mergentheim.pdf9.22 MB
02_Karte_Blatt_Igersheim.pdf3.02 MB
03_Kartenausschnitt_Konzentrationszone.pdf1.26 MB
04.1.01_Zusammenfassung_der_Windstandortanalyse.pdf387.93 kB
04.1.02_Detailkarte_Siedlung.pdf619.06 kB
04.1.03_Detailkarte_Umweltbelange.pdf672.18 kB
04.1.04_Detailkarte_Versorgung_Infrastruktur_Militär.pdf807.82 kB04.1.05_Ergebniskarte_Harte_Tabukriterien.pdf3.69 MB
04.1.05_Ergebniskarte_Harte_Tabukriterien.pdf3.69 MB
04.1.06_Ergebniskarte_Weiche_Tabukriterien.pdf3.51 MB
04.1.07_Ergebniskarte_Rückstellkriterien_Windatlas_2011.pdf5.98 MB
04.1.08_Ergebniskarte_Rückstellkriterien_Windatlas_2019.pdf5.98 MB
04.1.08_Ergebniskarte_Rückstellkriterien_Windatlas_2019.pdf5.98 MB
04.1.09_Vergleich_Windgeschwindigkeiten_Windatlas_2011_und_2019.pdf821.34 kB
04.1.10_Ergebniskarte_Flächenvergleich_Windatlas_2011_und_2019.pdf2.98 MB
04.1.11_Ausschnitte_Flächenvergleich_Windatlas_2011und_2019.pdf2.94 MB
04.1.11_Ausschnitte_Flächenvergleich_Windatlas_2011und_2019.pdf2.94 MB
04.2.1_Bericht_Artenschutz_Zone_1.pdf8.07 MB
04.2.2_Horstkartierung_Zone_1.pdf2.44 MB
04.2.3_Flugbeobachtungen_Zone_1.pdf4.15 MB
04.3.1_Bericht_Artenschutz_Zone_3.pdf6.35 MB
04.3.2_Horstkartierung_Zone_3.pdf2.58 MB
04.3.3_Flugbeobachtungen_Zone_3.pdf880.35 kB
04.4.1_Bericht_Artenschutz_Flächen_Althausen.pdf8.14 MB
04.4.2_Horstkartierung_Althausen_Karte_1.pdf575.42 kB
04.4.3_Horstkartierung_Althausen_Karte_2.pdf527.92 kB
04.4.4_Horstkartierung_Althausen_Karte_3.pdf490.92 kB
04.4.5_Horstkartierung_Althausen_Karte_4.pdf501.17 kB
05.1_RPS_Stellungnahme_gesamt.pdf554.03 kB
05.2_Forst_Wildtierkorridor.pdf7.79 MB