Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Aufstellung einer Vorschlagsliste durch die Gemeinde

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht wird in der Gemeinde Assamstadt eine Person, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnimmt. Der Gemeinderat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Die Zuständigkeit für Jugendschöffen liegt beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis.

 

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)
bis zum 28.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Assamstadt, Hauptamt, Tel.: 06294/4202-60 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bewerbungsformular:

docxBewerbung-Schöffe-in-allgemeinen-Strafsachen.docx

 

Ausführliche Infos unter
www.schoeffenwahl.de